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Es war ihr gutes Recht

Posted By Yaab On 3. März 2008 @ 08:47 In Innere Sicherheit, Islamkritik | 3 Comments

Allahs Apostel (Friede sei mit ihm) prüfte auf dem Markt die Qualität von drei christlichen Sklavinnen, indem er ihre Brüste und ihr Genital betastete, um zu entscheiden, welche von ihnen er für die Befriedigung seiner Lust auswählen sollte, als er bei diesem Tun von einem älteren christlichen Sklaven gestört wurde. Der Prophet (Friede sei mit ihm) war sehr verärgert. „Tötet ihn!“ sagte er und seine Anhänger töteten den Sklaven. (Aus der Hadithe-Sammlung von Yaab al-Buchneri)

Der arme Junge in der Berliner U-Bahn hatte niemanden, dem er sagen konnte: „Tötet ihn!“ Darum musste er es [1] selbst erledigen.

Muslime sind angehalten, dem „Propheten“ als Vorbild zu folgen. Die Frage ist also: wie hätte der „Prophet“ in dieser oder in einer ähnlichen Situation gehandelt? Die Antwort liefert der Koran oder, noch häufiger, die Hadithe. Auch für den Marokkaner, der in Saarbrücken seiner Freundin das [2] Kind aus dem Leib getreten hat, gibt es ein passendes Hadith:

Berichtet von Abdullah Ibn Abbas: Ein blinder Mann hörte, wie eine seiner Sklavinnen schlecht über den Propheten (Friede sei mit ihm) sprach. Er gebot ihr, damit aufzuhören, aber sie hörte nicht auf ihn. Er wies sie zurecht, aber sie gab ihre Gewohnheit nicht auf. Also nahm er eine Schaufel, setzte sie auf ihren Bauch, drückte zu und tötete sie. Ein Kind, welches zwischen ihren Beinen hervorkam, war mit Blut überströmt. Als es Morgen wurde, wurde der Prophet (Friede sei mit ihm) darüber informiert. Er versammelte das Volk und sagte: Ich schwöre bei Allah und ich beschwöre den Mann, der diese getan hat, aufzustehen. Der Mann erhob sich. Er setzte sich vor den Propheten (Friede sei auf ihm) und sagte: „Apostel von Allah! Ich bin ihr Gebieter. Sie hat schlecht über Euch geredet und Euch verachtet. Ich habe es ihr verboten, aber sie wollte nicht hören, ich tadelte sie, aber sie machte weiter. Ich habe zwei Söhne von ihr, die wie Perlen sind und sie war meine Begleiterin. Letzte Nacht hat sie damit angefangen, über Euch schlecht zu sprechen. Also nahm ich eine Schaufel, setzte sie auf ihren Bauch und drückte zu, bis sie starb.“ Daraufhin sagte der Apostel: Oh sei mein Zeuge. Für ihr Blut ist keine Vergeltung zu bezahlen. (Sunan Abu-Dawud, Buch 38, Nr. 4348)

Wer den Islam, „Allah“ oder den „Propheten“ beleidigt, der darf getötet werden. Die Saarbrückerin kündigte an, das Kind nicht islamisch erziehen zu lassen. Das kann als Beleidigung des Islam verstanden werden. Trotzdem hätte der „Prophet“ sicher anders gehandelt. Er hätte die Frau gezwungen, das Kind auszutragen, zu stillen, um es ihr dann wegzunehmen und die Frau anschließend töten zu lassen. Schließlich handelte es sich um einen kleinen Muslim. Diese Möglichkeiten hatte der Saarbrücker „Südländer“ nicht, aber er hat ganz korrekt gehandelt und eine Blutschuld entstand nicht.

Auch auf dem Mörder der Yvan Schneider lastet keine Blutschuld, den er tötete einen „Ungläubigen“, der seine Ehre verletzt hat, weil er mit der Frau schlief, die Allah für ihn, Deniz Eroglu, bestimmt hatte. Weil er dies weiß, kann er vor [3] Gericht gelassen auftreten – ein Sharia-Gericht hätte ihn längst freigesprochen und überhaupt ist „Allah“ allein sein Richter.


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[1] selbst erledigen: http://derstandard.at/?url=/?id=3247063
[2] Kind aus dem Leib getreten hat: http://www.antennewest.de/2008/02/25/21-jahriger-misshandelt-schwangere-freundin-fotus-abgestorben/
[3] Gericht: http://www.welt.de/wams_print/article1746343/Ein_kaltbltiger_Ehrenmord.html