Rush Limbaugh Quote of the Day:
"Isn't it interesting that Barack Obama claims to be a uniter, yet he doesn't give an inch on his ideological views?"
07. März 2008

Kulturrevolution

Auf den Seiten des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages kann nachfolgende öffentliche Petition unterzeichnet werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit bitte zahlreich! Für sicherheitsbewusste Skeptiker sei angemerkt, dass auf der Unterstützerliste lediglich Ihr Nachname, Ihr Heimatstaat und das Datum der Eintragung ausgewisen werden, jedoch weder Ihr kompletter Name noch Ihre Anschrift.

Strafen nach dem Strafgesetzbuch: Deutschfeindliche Äußerungen

Eingereicht durch: Wählervereinigung BÜRGER IN WUT, von Jan Timke am Montag, 21. Januar 2008

Mit der Petition soll eine Ergänzung von § 130 StGB Abs. 1 StGB durch den Deutschen Bundestag erreicht werden. Es ist klarzustellen, daß auch das Deutsche Volk in seiner Gesamtheit Teil der Bevölkerung Deutschlands ist und damit in den Schutzbereich der Norm fällt. Unbeachtlich sind die Herkunft bzw. die Nationalität des Täters. Somit können sowohl ausländische als auch deutsche Staatsangehörige die Tat begehen.

Begründung:

In der aktuellen Debatte um Jugendkriminalität sind zahlreiche Fälle bekanntgeworden, bei denen Menschen deutscher Abstammung allein wegen ihrer ethnischen Herkunft beschimpft, böswillig verächtlich oder verleumdet worden sind. Pauschale Beleidigungen wie „Scheiß-Deutsche“, „Schweinefresser“ oder „deutsche Schlampen“ kommen im Alltag leider immer häufiger vor. Solche Äußerungen sind auch geeignet, zum Haß gegen Deutsche aufzustacheln bzw. Gewalt- und Willkürmaßnahmen zu provozieren, was den öffentlichen Frieden stört.

Anders als bei volksverhetzenden Äußerungen gegen Zuwanderer oder bestimmte Gruppen der Gesellschaft wie z.B. Menschen jüdischen Glaubens oder Homosexuelle können Polizei und Justiz selbst bei üblen Hasstiraden, die sich gegen Deutsche richten, nicht einschreiten. Denn nach herrschender Rechtsmeinung sind die Deutschen nicht als Teil der Bevölkerung i.S.v. § 130 StGB zu begreifen. Der Begriff „Bevölkerung“ umfaßt aber semantisch Deutsche und Ausländer in unserem Land. Somit sind die Deutschen ebenfalls ein Teil der gesamten Bevölkerung. Weil die Rechtsprechung diese an sich logische Schlußfolgerung aber nicht teilt, bedarf es einer Konkretisierung des § 130 Abs. 1 StGB durch den Gesetzgeber, also den Deutschen Bundestag.

Die pauschale Verunglimpfung von Deutschen ist ebenso eine Form des Rassismus wie das Schüren von Haß gegen Ausländer in unserem Land. Beide Phänomene sind nicht nur gesellschaftlich zu ächten, sondern auch strafrechtlich zu ahnden. Tätern gleich welcher Herkunft oder Nationalität muß klargemacht werden, daß deutschfeindliche Äußerungen, die den inneren Frieden stören, eine Bestrafung nach sich ziehen. Der Staat ist gefordert, hierfür die gesetzlichen Grundlagen durch eine entsprechende Ergänzung des § 130 Abs. 1 StGB zu schaffen, um zukünftig auch die Deutschen vor Anfeindungen dieser Art zu schützen.

Hier unterzeichnen.

Dieser Beitrag wurde von Jürgen am Freitag, 07. März 2008 um 21:10 Uhr veröffentlicht und unter Kulturelle Bereicherung, Innere Sicherheit abgelegt. | Sie können ihn per E-Mail versenden und ausdrucken. | Schreiben Sie einen Kommentar oder richten Sie einen Trackback auf Ihrer Website ein.

Bisher gibt es 2 Kommentare zu “Kulturrevolution”

  1. 1 Jubal Harshaw (Freitag, 07. März 2008; 23:03): 

    Ich werde sicherlich NICHT unterzeichnen.
    Da ich gegen Zensur und Gesinnungsverbrechen und ähnliches bin, würde ich es befürworten den §130 StGB ersatzlos zu streichen.
    (wo ich gerade dabei bin §130a, §131, §166, §172, §173, §184, §184a,c,d, §185, §189, §192, §216 sind aus meiner Sicht auch entbehrlich).

  2. 2 Pan Tau (Samstag, 08. März 2008; 02:07): 

    Fest etablierte Deutungsmuster die jede Form von Gewalt ablehnen gibt es nicht.
    Welche Rote-ABM-Kraft will schon gegen seinen sicheren Job antreten?
    Das is schon ne Job-Frage. Diese dürfen nun.

    Treffender Artikel von gefunden Kevil.
    http://www.wormser-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=3190704

    Solange Individualansprüche von Interessenten aus aller Herren Länder zu waren sind funktioniert kein “Einwanderungsland”.

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