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"Am I right, my friends? I am talking about you. You know I'm right; I'm right even when I think I'm wrong! That's why my accuracy rating is documented to be almost always right 98.8%"
11. März 2008

Weg mit dem Inzestverbot

Wir wollen nicht moralisieren. Vor Gericht steht zum wiederholten Male ein Geschwisterpaar, das im Inzest lebt und vier gemeinsame Kinder hat. Nun ist der Fall nach Karlsruhe getragen worden, damit das Bundesverfassungsgericht entscheide. Denn schließlich gäbe es beim Inzest zwischen selbstbestimmten Partnern dagegen kein Opfer, das man vor einem Täter schützen müsse. Wirklich nicht? Die beiden Liebenden sind das, was man lernbehindert nennt, drei weitere Geschwister sind jung verstorben. Von den vier Kindern des Inzestpaares sind zwei körperlich und geistig behindert, das dritte kam mit einem Herzfehler zur Welt, doch das vierte soll gesund sein.

Geschädigt werden jene, die für die Kleinen mitsorgen müssen, weil es die Eltern nicht können. Grund genug, den beiden Semi-Debilen den Spaß zu verderben? Das Risiko, genetisch bedingt kranke Kinder in die Welt zu setzen, steigt mit dem Verwandtschaftsgrad der Eltern. Das ist der nicht-moralische Aspekt, Inzest zu verhindern. Wenn der Bruder mit der Schwester, oder der Cousin mit der Cousine … und das über viele Generationen hinweg, dann steigt der Anteil der erbkranken Kinder an.

Dieser Beitrag wurde von Yaab am Dienstag, 11. März 2008 um 15:00 Uhr veröffentlicht und unter Gesellschaft abgelegt. | Sie können ihn per E-Mail versenden und ausdrucken. | Schreiben Sie einen Kommentar oder richten Sie einen Trackback auf Ihrer Website ein.

Bisher gibt es 9 Kommentare zu “Weg mit dem Inzestverbot”

  1. 1 Llarian (Dienstag, 11. März 2008; 15:38): 

    Der Ansatz mit dem Schaden ist fragwürdig. Denn er ist nicht konsequent. Würde man ihn gelten lassen, dann müsste man sich fragen, ob man generell den Trägern von Erbkrankheiten das Kinderkriegen verbieten darf. Was ist mit Diabetis ? Zwergwuchs ? Was ist mit armen Eltern ? Harz-4 Emfängern ?

    So unmoralisch man Inzest finden kann, in einem liberalen Rechtsstaat ist ein solches Verbot nur schwerlich zu rechtfertigen. Und wenn man sich den Spiegel Artikel so ansieht, dann ist es schwer überhaupt noch einen Rechtsstaat in dem Sinne zu erkennen. Wenn ich mir vorstelle, dass der Raser aus Köln, der einen Menschen totgefahren hat, wohl eine Bewährungsstrafe bekommt, während man hier einen Menschen, der keinem geschadet hat, mal ebenso bewährungslos und OHNE VERTEIDGER (!!!) einknastet, dann könnte ich kotzen.

  2. 2 Bert (Dienstag, 11. März 2008; 16:54): 

    Wenn, wie im mohammedanischen Kulturkreis üblich, Cousin und Cousine unbeanstandet heiraten und grenzdebile Kinder zeugen, dann muss das im Prinzip auch ein deutsches Geschwisterpaar dürfen.

  3. 3 karaya (Dienstag, 11. März 2008; 17:16): 

    “Wenn, wie im mohammedanischen Kulturkreis üblich, Cousin und Cousine…”

    Heiraten zwischen Cousin und Cousine sind in Deutschland auch erlaubt, wenn auch vielleicht nicht üblich. Denn §1307 BGB bestimmt:

    “Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.”

    Daraus kann man entnehmen, daß Ehen zwischen allen anderen Verwandten erlaubt sind.

  4. 4 bernd (Mittwoch, 12. März 2008; 18:41): 

    Früher hätte die der Säbelzahntiger gefressen und weitere Verbreitung von lebensuntauglichen Nachwuchs verhindert. Das hatte etwas für sich, weil die Horde auf gesunde, leistungsfähige Mitglieder angewiesen war.

    Ist die Gesellschaft heute immer noch aber was soll es? Es hat eben keine unmittelbaren Konsequenzen. Höchstens höhere Krankenversicherungsbeiträge oder Steuern für soziale Projekte, wie betreutes Wohnen.

  5. 5 Huwi (Donnerstag, 13. März 2008; 10:38): 

    Gute Nachrichten: http://www.tagesschau.de/inland/inzesturteil4.html

  6. 6 Roland (Donnerstag, 13. März 2008; 12:12): 

    Unappetitliches Thema….
    Zum Glück scheint es (in unserem Kulturkreis jedenfalls) nur wenige Deviante zu geben, so dass die Aufmerksamkeit, die man ihm widmet, nicht gerechtfertigt ist…

  7. 7 GodsBoss (Sonntag, 16. März 2008; 16:56): 

    Das Inzestverbot ist in der jetzigen Form totaler Schwachsinn:

    Es verbietet den Beischlaf zwischen (volljährigen) Geschwistern, auch wenn diese zeugungsunfähig sind oder Verhütung betreiben.

    Es verbietet nicht, eine Befruchtung auf anderem Wege durchzuführen (künstlich z.B.).

    Die gesamte Argumentation über möglicherweise behinderte Nachkommen ist daher verlogen, es geht um Moralvorstellungen.

  8. 8 bernd (Sonntag, 16. März 2008; 22:04): 

    Ach, wirklich? Womöglich sind die Produkte solcher Verbindungen gar nicht degeneriert, sondern im Gegenteil, höchstintelligente, körperlich fitte Wesen und dieses Inzestverbot ist nur eine Neidkampagne derer, die aus ihrem Tal wandern mussten, um eine Frau zu finden? Vielleicht hätte nur Geschwistersex stattfinden sollen? Dann wäre die Menschheit schon aufgestiegen, auf eine höhere spirituelle Ebene? Ich wette, da hatte die Kirche wieder ihre Finger im Spiel, um die Menschen in Finsternis zu halten.

  9. 9 Heinz (Sonntag, 16. März 2008; 22:35): 

    @7
    Hast Du Deine Drogen bekommen ? God Is Bos, Junge !
    Das Inzuchtverbot wurde von Gott erlassen, als die Menschheit noch keinen Schimmer von Genen und Erbkrankheiten hatte und dass sich die Wahrscheinlichkeit genetischer Defekte für Nachkommen eng verwandter Partner potenziert ! Hier bestätigt die Wissenschaft heute einen praktischen Nutzen der Gebote Gottes von damals. Gruftys können Gott natürlich nicht Recht behalten lassen, was ?

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