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Weg mit dem Inzestverbot
Posted By Yaab On 11. März 2008 @ 15:00 In Gesellschaft | 9 Comments
Wir wollen nicht moralisieren. Vor Gericht steht zum wiederholten Male ein Geschwisterpaar, das im [1] Inzest lebt und vier gemeinsame Kinder hat. Nun ist der Fall nach Karlsruhe getragen worden, damit das Bundesverfassungsgericht entscheide. Denn schließlich gäbe es beim Inzest zwischen selbstbestimmten Partnern dagegen kein Opfer, das man vor einem Täter schützen müsse. Wirklich nicht? Die beiden Liebenden sind das, was man lernbehindert nennt, drei weitere Geschwister sind jung verstorben. Von den vier Kindern des Inzestpaares sind zwei körperlich und geistig behindert, das dritte kam mit einem Herzfehler zur Welt, doch das vierte soll gesund sein.
Geschädigt werden jene, die für die Kleinen mitsorgen müssen, weil es die Eltern nicht können. Grund genug, den beiden Semi-Debilen den Spaß zu verderben? Das Risiko, genetisch bedingt kranke Kinder in die Welt zu setzen, steigt mit dem Verwandtschaftsgrad der Eltern. Das ist der nicht-moralische Aspekt, Inzest zu verhindern. Wenn der Bruder mit der Schwester, oder der Cousin mit der Cousine … und das [2] über viele Generationen hinweg, dann steigt der [3] Anteil der erbkranken Kinder an.
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[1] Inzest lebt: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,540272,00.html
[2] über viele Generationen hinweg: http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2142189
[3] Anteil der erbkranken Kinder: http://www.kinderaerzte-lippe.de/verwandtenehen.htm
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