“Anschlag auf den Rechtsstaat”
Wichtige Ergänzung für die Liste der mutmaßlichen Straftaten der hessischen SPD unter ihrer nicht weichen wollenden Führerin A. Y.:
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch wirft der hessischen SPD im Zusammenhang mit der Abweichlerin Dagmar Metzger einen “Anschlag auf den Rechtsstaat” vor. “Die nachhaltigste Verletzung des Demokratieprinzips findet dann statt, wenn Parteien nicht nur unangemessen auf die Meinungsbildung ihrer Abgeordneten einwirken, sondern das Auswechseln von Abgeordneten erzwingen wollen, die das Wahlvolk bestellt hat”, sagte Jentsch der Mainzer Allgemeinen Zeitung.
Wenn Letzteres geschehe, “begäben wir uns auf den Weg zum Totalitarismus, ein Modell, das in Deutschland mit dem Nationalsozialismus und dem SED-Regime verbunden war und überwunden scheint”, wird Jentsch zitiert. Der verständliche Wunsch nach Geschlossenheit einer Partei habe seine Grenze in der Eigenverantwortung des Abgeordneten, die er aus seinem Gewissen ableiten müsse.
Gefunden von Stefania Galla vom transatlantic forum bei der SZ
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Dazu fällt mir ein, daß ich vor einigen Tagen Äußerungen des Peter Struck in einer ARD-Nachrichtensendung gehört habe, etwa so: na, ja, da ist Frau Metzger, na, ja, wenn sie meint, sie müßte nach allem weiter Abgeordnete bleiben …
Die Betonung lag darauf, daß er es eine Unverschämtheit fand, daß diese Frau nicht den Vorgaben der Partei folgte und dennoch ihren Sitz nicht aufgeben wollte.
Da erinnere ich mich an eine Bundestagssitzung, in der Fraktionsvorsitzender Herbert Wehner sich am Kopf kratzte, worauf alle Sozialdemokraten die Hand hoben, weil sie es als Aufforderung zur Abgabe ihrer Stimme fehlinterpretiert hatten. Das müßte noch irgendwo dokumentiert sein, es stammt von irgendwann zwischen 1949 und 1966.
Ein Abgeordneter_Innen ist seinem Gewissen verpflichtet. PUNKT. Meiner Ansicht direkt ein Fall für den Stabsamwald.