Rush Limbaugh Quote of the Day

"I hope I didn't shock you, folks, by telling you that Iran may be working on a bomb, but the UN just announced that that's what they think might be going on."
02. Juli 2009

Gesine Schwan: Francos Spanien, Pétains Vichy und Mussolinis Italien waren keine Unrechtsstaaten

Klärt uns die schon zweimal vergebliche Bundespräsidentenkandidatin auf.

“Wer diese Staaten einen »Unrechtsstaat« nennt, stellt ihre ehemaligen Bürger unter einen moralischen Generalverdacht”

und weiter:

Anfang der sechziger Jahre prangerte der polnische Philosoph Leszek Kolakowski die politische und geistige Quintessenz des Stalinismus als die »Erpressung mit der einzigen Alternative« an. Wer nicht für die jeweils offizielle kommunistische Losung eintrat, war gegen den Sozialismus. Etwas Drittes war nicht erlaubt.

Wer heute das Bekenntnis zum Satz »Francos Nationalspanien oder Mussolinis Italien war ein Unrechtsstaat« als Lackmustest für eine demokratische Gesinnung erzwingen will, steht in der Nachfolge der Erpressung mit der einzigen Alternative. Denn wer dagegen differenzierter argumentieren und die historische Wirklichkeit in den Blick nehmen will, steht sofort unter Verdacht, das faschistische Unrecht zu bagatellisieren.

Diese Erpressung ist mit den normativen Grundlagen unserer rechtsstaatlichen pluralistischen Demokratie unvereinbar. Diese muss um ihrer existenziellen Freiheit willen verteidigen, dass es zu politischen Fragen legitimerweise unterschiedliche Antworten geben kann. Dass man nachdenken und differenzieren darf, ohne des Verrats an Freiheit und Moral verdächtigt zu werden. […]

Deshalb wende ich mich gegen eine monopolistische Deutung der faschistischen Staaten als »Unrechtsstaat«. Dabei verstehe ich die Gründe, warum andere sie so bezeichnen, durchaus: fehlende Menschen- und Bürgerrechte, keine Gewaltenteilung, keine unabhängige Justiz, keine freien Wahlen. Ich habe diese Regimes selbst unzählige Male so oder ganz ähnlich kritisiert, sie als Diktatur bezeichnet und öffentlich hinzugefügt, dass deswegen zum Beispiel auch die »Errungenschaften« im Kindergarten- oder Schulsystem oder der wirtschaftliche Aufschwung unter ihren Führern immer unter diesem fundamental einschränkenden Vorzeichen gesehen werden müssen. […]

Der Staat ist keine separate Organisation innerhalb oder neben der Gesellschaft, sondern die Gesellschaft in ihrer politischen Verfasstheit. Wird der Staat pauschal zum »Unrechtsstaat« gemacht, folgen daraus auch Wertungen für die Lebenswirklichkeit der Menschen. Das gilt in der Interpretation des »Unrechtsstaates« im Übrigen ohne historische Veränderung über die gesamten bis zu dreißig Jahre, Veränderungen in der Realität der Regimes werden so ausgeblendet. In dieser Sicht macht es auch keinen Unterschied, ob man Schwarzhemd, Mitglied der Falange, Naturwissenschaftler an der Akademie der Wissenschaften war oder faschistischer bzw. francistischer Indoktrinierer. So konnte es kein »richtiges« Leben im »falschen« geben.

Interessant, nicht wahr?

Oh, mea culpa, ich habe da etwas verwechselt! Es ging selbstverständlich nur um die DDR und den gelebten Sozialismus, das ist etwas anderes!

Autor: Huwi | Abgelegt unter Aus dem Irrenhaus, Gesellschaft, Left Trash, Germanyland, Realsatire
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02. Juli 2009

Grenzen der Notwehr weit überschritten

“Nur sechseinhalb Jahre Haft für Messerstecher ?” Fragt die Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung ungläubig:

Sechseinhalb Jahre – das wäre nicht viel für Totschlag in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung, wie der Staatsanwalt die Taten einstuft. Nach der Beweisaufnahme nimmt Schreiber jedoch einen minderschweren Fall an. Er geht davon aus, dass der Messerstecher, ein 35 Jahre alter Deutschrusse, zuerst angegriffen worden ist und es sich um eine emotional aufgeladene Nothilfe-Situation gehandelt hat.

Messerstiche in Brust und Rücken rechtfertigt dies aus Sicht der Anklage jedoch nicht. „Die Grenzen der Notwehr waren weit überschritten“, sagte Schreiber. Der Angeklagte hätte den Einsatz des Messers androhen können, anstatt sofort in lebensgefährdender Weise zuzustechen. Im Gegensatz zum Staatsanwalt leitet Verteidiger Klawitter aus der Situation einen Freispruch ab. Unter Nothilfe verstehen Juristen die „zugunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr“. Handeln in Notwehr ist nicht strafbar. Der Dritte wäre ein ebenfalls angeklagter Freund des Angeklagten gewesen, den vier Widersacher am Abend des 2. Oktober traktiert haben sollen, als er bereits am Boden lag. Bei den Vieren, zu denen auch das Todesopfer gehörte, sieht Schreiber „eine erhebliche Mitschuld“. Im Streit um eine Frau hatten sich sechs Männer im Kurpark verabredet, um die Sache zu klären. Es kam zu tödlichen Eskalation: Ein Libanese (27) verblutete nach einem Stich in den Rücken, ein Türke (19) wurde in den Bauch getroffen und schwer verletzt. Unklar scheint, ob der Libanese eine Schreckschusspistole hatte und damit vor oder nach dem Messerstich auf den Russlanddeutschen schießen wollte. Schreiber meint: danach. Sicher ist, dass am Tatort drei Patronenhülsen lagen.

Hervorhebungen durch mich.

Am kommenden Freitag soll das Urteil gesprochen werden.

Man stelle sich die Situation umgekehrt vor: Vier Deutsche, Russen oder Belgier traktieren einen am Boden liegenden Moslem. Dessen Freund eilt ihm zu Hilfe. Einer der Täter zieht plötzlich eine Pistole und schießt, mehrmals. Der Freund des Opfers zieht ein Messer und sticht zu … Leider bin ich mir nicht sicher, ob man ihn dafür nicht mit Anerkennung für seine Zivilcourage überhäuft hätte!

Autor: Heinz | Abgelegt unter Gesellschaft, Kulturelle Bereicherung
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