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02. Juli 2009

Grenzen der Notwehr weit überschritten

“Nur sechseinhalb Jahre Haft für Messerstecher ?” Fragt die Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung ungläubig:

Sechseinhalb Jahre – das wäre nicht viel für Totschlag in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung, wie der Staatsanwalt die Taten einstuft. Nach der Beweisaufnahme nimmt Schreiber jedoch einen minderschweren Fall an. Er geht davon aus, dass der Messerstecher, ein 35 Jahre alter Deutschrusse, zuerst angegriffen worden ist und es sich um eine emotional aufgeladene Nothilfe-Situation gehandelt hat.

Messerstiche in Brust und Rücken rechtfertigt dies aus Sicht der Anklage jedoch nicht. „Die Grenzen der Notwehr waren weit überschritten“, sagte Schreiber. Der Angeklagte hätte den Einsatz des Messers androhen können, anstatt sofort in lebensgefährdender Weise zuzustechen. Im Gegensatz zum Staatsanwalt leitet Verteidiger Klawitter aus der Situation einen Freispruch ab. Unter Nothilfe verstehen Juristen die „zugunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr“. Handeln in Notwehr ist nicht strafbar. Der Dritte wäre ein ebenfalls angeklagter Freund des Angeklagten gewesen, den vier Widersacher am Abend des 2. Oktober traktiert haben sollen, als er bereits am Boden lag. Bei den Vieren, zu denen auch das Todesopfer gehörte, sieht Schreiber „eine erhebliche Mitschuld“. Im Streit um eine Frau hatten sich sechs Männer im Kurpark verabredet, um die Sache zu klären. Es kam zu tödlichen Eskalation: Ein Libanese (27) verblutete nach einem Stich in den Rücken, ein Türke (19) wurde in den Bauch getroffen und schwer verletzt. Unklar scheint, ob der Libanese eine Schreckschusspistole hatte und damit vor oder nach dem Messerstich auf den Russlanddeutschen schießen wollte. Schreiber meint: danach. Sicher ist, dass am Tatort drei Patronenhülsen lagen.

Hervorhebungen durch mich.

Am kommenden Freitag soll das Urteil gesprochen werden.

Man stelle sich die Situation umgekehrt vor: Vier Deutsche, Russen oder Belgier traktieren einen am Boden liegenden Moslem. Dessen Freund eilt ihm zu Hilfe. Einer der Täter zieht plötzlich eine Pistole und schießt, mehrmals. Der Freund des Opfers zieht ein Messer und sticht zu … Leider bin ich mir nicht sicher, ob man ihn dafür nicht mit Anerkennung für seine Zivilcourage überhäuft hätte!

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Bisher gibt es 4 Kommentare zu “Grenzen der Notwehr weit überschritten”

  1. 1 Huwi (Donnerstag, 02. Juli 2009; 14:11): 

    Hmm…
    Ich glaube nicht, dass unter den Migranten noch einmal ein Moslembonus existiert. Unser Fokus liegt auf Moslems, weshalb wir Verbrechen mit ausschließlich sagen wir mal russischer Täterbeteiligung weder hier noch beispielsweise auf PI thematisieren.
    Dass es einen Migrantenbonus gibt weiß jeder, sogar die Migranten wissen es selber und sprechen auch davon. Dass dann aber noch überlegt wird: “Der war nur christlicher Italiener oder Russe, der aber moslemischer Araber oder Türke” glaube ich nicht - zumindest nicht solange es sich nicht um Straftaten handelt, bei denen ein besonderes Verständnis erfordert wird, da ja kulturelle Eigenheit. Beispielsweise bei einem Ehrenmord oder irgend einer Reaktion auf eine Allahbeleidigung.

  2. 2 Heinz (Donnerstag, 02. Juli 2009; 17:36): 

    Osteuropäische Migranten werden wesentlich schneller gewalttätig als Mitteleuropäer. Wahrscheinlich wird das vor Gericht auch als kulturelle Eigenheit strafmildernd berücksichtigt. Trotzdem scheint mir das geforderte Strafmaß in diesem Fall zu hoch. Es wäre nicht so hoch, wenn die Opfer keine Moslems wären. Hier muss man unbedingt vermeiden, dass die Angehörigen der Opfer das Urteil “nachbessern”. Das werden sie aber tun!

  3. 3 Huwi (Donnerstag, 02. Juli 2009; 19:21): 

    Das mit den Osteuropäern und der Gewalt stimmt sicher, aber bei dem Migranten-Migranten-Moslembonus habe ich dann doch meine Zweifel…
    Wie auch immer, trotzdem interessantes Thema. Mal sehen wie’s ausgeht.

  4. 4 Heinz (Samstag, 04. Juli 2009; 21:52): 

    Hier das Urteil von gestern: 3 Jahre.

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