- Gegenstimme - http://www.gegenstimme.net -

Politischer Prozess in Dresden

Posted By Gegenstimme On 13. November 2009 @ 12:32 In Leseempfehlung, Gesellschaft, Germanyland, Innere Sicherheit | 2 Comments

Hier wurde [1] bereits ausführlich auf den Prozess gegen Alex W. eingegangen. Nichts desto trotz möchte ich auf zwei Lesenswerte Artikel zu dem Thema verweisen:

[2] Zum einen Thorsten Hinz in der JF:

 Erst am Montag war bekannt geworden, daß Alex W. von der russischen Armee wegen Schizophrenie ausgemustert worden war, trotzdem fiel bereits zwei Tage das Urteil, das dem Angeklagten die volle Schuldfähigkeit attestierte. War es in der kurzen Zeit tatsächlich möglich, die russischen Dokumente professionell zu übersetzen und angemessen zu würdigen?

In der DDR wurde jeder zur Armee gemustert, der nicht gerade seinen Kopf unterm Arm trug. In der sowjetischen Armee ging es noch viel härter zu, und nach allem, was man aus Rußland hört, hat sich daran bis heute nichts geändert. Wenn Alex W. dennoch ausgemustert wurde, bedeutet das wohl, daß es sich bei ihm um einen klinischen Fall handelt, der selbst der russischen Armee zu riskant erschien.

[…]

Ein Mann, der eine schwangere Frau massakriert, hat sich moralisch selber gerichtet. Seine moralische Vernichtung aber auch noch öffentlich im Gerichtssaal zu zelebrieren, gehört zum Ritual eines Schauprozesses und nicht zum rechtsstaatlichen Verfahren.
Jeder Jurist weiß das. Für den Ausbruch des Staatsanwalts gibt es nur zwei Erklärungen: Entweder handelt es sich um eine freiwillige, präventive Verneigung gegenüber der besagten Instanz, oder ein gefühlter, schwer erträglicher Druck ist in Richtung des Angeklagten explodiert.

Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) in ihrer mariechenhaften Unbedarftheit wertete den Richterspruch als ein klares Zeichen für die arabische Welt und für die Muslime in Deutschland. Das provoziert die Gegenfrage, welches Signal mit der richterlichen Milde gegen ausländische Straftäter, die sich an Deutschen vergreifen, beabsichtigt ist.

[3] In einem früheren Beitrag vor dem Prozess hatte er das geschrieben:

Wie bekannt wurde, hat Scheich Ihab Adli Abu al-Madschd in einer einstündigen Audiobotschaft im Internet den in Deutschland lebenden Muslimen nahegelegt, Alex W. zu töten und Gottes Lohn dafür in Aussicht gestellt. Damit ist zugleich ein Erwartungsdruck gegen das Gericht, gegen den Staatsanwalt, die Gutachter, die Verteidigung aufgebaut, dem diese sich nach aller psychologischen Wahrscheinlichkeit schlecht entziehen können. Sie müssen sich fragen, ob sie nicht Gefahr laufen, selber einen Bannfluch auf sich zu ziehen, falls sie den Erwartungen nach einer Maximalstrafe nicht entsprechen oder auf Entlastungsgründen für den Angeklagten bestehen. Damit wird die Angst zum Element der Rechtsfindung. In dieser Hinsicht stellt der Prozeß in Dresden einen Präzedenzfall dar — jedenfalls den ersten, der allgemein bekannt ist. Mit ihm wird sich das Land wieder ein kleines Stück verändern.

[4]  Der Andere ist von Kewil:

Sherbini erstattet Anzeige wegen Beleidigung! Die Polizei nimmt das auf, was unüblich ist, normal ist anscheinend Privatklage. Und nun kriegt der HartzIV-Empfänger, der als Regelleistung 359 Euro bezieht, einen Strafbefehl vom Amtsgericht Dresden über 330 Euro, damit wären ihm für diesen Monat 29 Euro zum Leben geblieben. Frage an die Juristen hier: Ist der HartzIV-Regelsatz nicht das Existenzminimum? Wie kann ein Gericht diese Strafe verhängen?

Alex W. legt Widerspruch ein, bezeichnet den Islam als verrückte Religion etc., es kommt zur Verhandlung, Sherbini ist Zeugin, Alex W. gibt sich weiter uneinsichtig, hält Muslime nicht für beleidigungsfähig, das Gericht erhöht auf 780 Euro. Nochmals die Frage an die Juristen: Wie sollte er das eigentlich bezahlen? W. legt Berufung ein. Ein politkorrekter Staatsanwalt aber auch.

[…]

Nachdem Alex W. Marwa Sherbini erstochen hatte und überwältigt worden war, bat er die Polizei, ihn zu erschießen. Ist das normal? Alex W. kam seltsam verkleidet ins Gericht und randalierte zweimal. Normal? Einmal zeigte er sich, und er soll kindlich ausgesehen haben. Und dann ist da noch die Sache mit dem russischen Militärdienst. Da kommt vorgestern kurz vor Schluß des Mordprozesses die Bestätigung hereingeflogen, daß der Angeklagte wegen Schizophrenie vom Militär befreit wurde, und das Gericht würdigt dieses Schreiben in keinster Weise, sondern hält am Zeitplan fest. Die Richterin forderte dagegen Alex W. auf, er solle selbst sagen, ob er während der Tat schizophren gewesen sei. Ist das normal? Ich halte eine solche Aufforderung für gaga!


Article printed from Gegenstimme: http://www.gegenstimme.net

URL to article: http://www.gegenstimme.net/2009/11/13/politischer-prozess-in-dresden/

URLs in this post:
[1] bereits ausführlich: http://www.gegenstimme.net/2009/11/11/mordfall-marwa-el-sherbini-die-politisierung-eines-einzelfalls
/

[2] Zum einen Thorsten Hinz in der JF: http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5e614ee6279.0.html
[3] In einem früheren Beitrag vor dem Prozess hatte er das geschrieben:: http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M55e098d5fad.0.html
[4]  Der Andere ist von Kewil:: http://fact-fiction.net/?p=3234