Damit unsere Gäste sich hier richtig wohlfühlen, sind wir gerne bereit, unsere Gesetze zu ändern. Schließlich sind wir aufgeschlossen. Und multikulturell. Sämtliche Kulturen sind uns willkommen. Wir respektieren, dass Migranten ihre eigenen Sitten und Traditionen mitbringen. Selbstverständlich tolerieren wir alles. Aber natürlich gibt es auch Grenzen.
Prärieindianer: Die Leichen werden in Tücher eingenäht und in die Totenbäume gelegt. Ein Procedere, das eine starke Naturverbundenheit symbolisiert. Leider nach dem deutschen Bestattungsgesetz und der Friedhofsverordnung nicht gestattet. Tut uns leid.
Madegassen: Wenn einer Familie oder Person Unglück zustößt, kann ein Totenwendungsfest (Famadihana) stattfinden, um die Ahnengeister zu besänftigen. Der Tote wird aus dem Grab geholt, es wird gefeiert, er wird eingekleidet und wieder begraben. Bewundernswert! Exotisch, toll! Leider nach dem deutschen Bestattungsgesetz und der Friedhofsverordnung nicht gestattet. Tut uns leid.
Neuguinea: Verwendung der Schädel der Verstorbenen als Kopfstützen. Der rituelle Verzehr der Asche des Toten stellt seine ultimative Rettung vor dem Vergessen dar und sein vollständiges Aufgehen in der Gemeinschaft der Lebenden. Welch eine überwältigende Symbolik! Leider nach dem deutschen Bestattungsgesetz und der Friedhofsverordnung nicht gestattet. Tut uns leid.
Mexiko: Die Toten werden von ihren Anverwandten besucht. An den Gräbern wird gefeiert, gegessen, getrunken und gesungen. Welch ein schöner Ausdruck der Lebensfreude! Integration des Todes in das Leben. Leider nach dem deutschen Bestattungsgesetz und der Friedhofsverordnung nicht gestattet. Tut uns leid.
Zoroastrismus: Leichen auf den Türmen des Schweigens aufgebahrt, sie werden von Vögeln verzehrt – eine saubere Sache. Rückstandsfrei und geruchsfrei. Leider nach dem deutschen Bestattungsgesetz und der Friedhofsverordnung nicht gestattet. Tut uns leid.
Hinduismus: Öffentliche Verbrennung. Die Asche wird in den Fluss gestreut. Vorbildliches Bio-Recycling. Leider nach dem deutschen Bestattungsgesetz und der Friedhofsverordnung nicht gestattet. Tut uns leid.
Buddhismus: Der Verstorbene wird zu Hause aufgebahrt, auch wenn er im Krankenhaus verstorben ist. Abschiednahme durch die Trauergäste mit gemeinsamen Gesängen und Liedern. Sehr herzig, sehr human. Leider nach dem deutschen Bestattungsgesetz und der Friedhofsverordnung nicht gestattet. Tut uns leid.
Islam: Bestattung der Leiche innerhalb von 24 Stunden. Beerdigung nur im Leinentuch. Ewiges Ruherecht. Das alles ist eigentlich nach dem deutschen Bestattungsgesetz und der Friedhofsverordnung nicht gestattet. Aber für euch ändern wir die gerne!
Warum eine Ausnahme für die, nur für die? Na ja, die schreien am lautesten. Außerdem haben sie Waffen.